Welche Informationen im Mietspiegel zu finden sind
Wer eine neue Wohnung sucht, muss sich informieren, welche Preise für die örtlichen Mieten durchschnittlich üblich sind. In entsprechenden Vergleichen findet man viele dazu passende Informationen.
Die Mietpreise in verschiedenen Städten und sogar in verschiedenen Stadtteilen unterscheiden sich erheblich. Bevor man in einer neuen Stadt eine Wohnung mietet, sollte man sich daher über die üblichen Mietkosten informieren. Es gibt viele Faktoren, die den Mietpreis beeinflussen können. So ist nicht nur die Größe der Wohnung entscheidend, sondern auch deren Ausstattung. Wer mit einer Zentralheizung seine Wohnung aufwärmen kann, muss oft höhere Mieten in Kauf nehmen, als jemand, der in seiner Wohnung einen eigenen Heizkessel beaufsichtigen muss. Bei mehrstöckigen Häusern kann die Ausstattung mit einem Fahrstuhl den Mietzins steigen lassen. Zusätzlich kosten solche Ausstattungen natürlich auch Energie, was sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlägt.
Bevor man aktuelle Angebote in Augenschein nimmt, sollte man aber den aktuellen Mietspiegel als Informationsquelle heranziehen. Hier werden auch Informationen wie die Nähe zu belebten Straßen oder ruhigen Parks berücksichtigt. Zusätzlich hat auch das durchschnittliche Einkommen in einer Stadt wesentliche Einflüsse auf die Preise der Wohnungen. In einer Stadt mit hohen Gehältern können die Mieten höher liegen, da es mehr Menschen gibt, die in dieser Stadt leben möchten. Auf dem Land, wo Arbeitsplätze weniger breit gestreut sind, suchen auch weniger Menschen nach neuen Wohnungen. Die Mieten sind daher vergleichsweise niedrig.
Auch wenn man schon lange in einer Wohnung lebt, kann es sinnvoll sein, regelmäßig den aktuellen Vergleich der Mietzinse zu kontrollieren. Sollte es nach einem Umbau zu einer Mieterhöhung kommen, kann man diese vielleicht noch verhindern. Wenn ein Vermieter durch Umbaumaßnahmen die Wohnqualität im Haus erheblich verbessern konnte, hat er das Recht die Mieten um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen. Wenn er damit aber über die örtliche Vergleichsmiete hinausgeht, muss er auch nachweisen, dass die Ausstattung der Wohnungen über dem Durchschnitt liegt. Der Mieter muss keine Mieterhöhung akzeptieren, wenn die Wohnung dadurch nachweislich überteuert wäre. Der Vermieter kann aber verlangen, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Dann bleiben nur drei Monate Kündigungsschutz übrig.