Vom Rechtsanwalt über Fortbildung zum Fachanwalt werden
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, nach einigen Jahren Berufserfahrung durch eine Fortbildung zum Fachanwalt auf einem bestimmten Gebiet zu werden. Dafür muss er eine Prüfung bei der Rechtsanwaltskammer ablegen.
Ein Fachanwalt verfügt auf einem oder mehreren rechtlichen Gebieten über besonderes und fundiertes Wissen. Die Bezeichnung Fachanwalt kann ein Rechtsanwalt dann erlangen, wenn er mindestens drei Jahre als Anwalt gearbeitet, einen spezifischen Lehrgang absolviert und mehrere praktische Fälle im angestrebten Fachgebiet behandelt hat. Diese Punkte müssen bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch schriftliche Leistungskontrollen. Nur so kann ein allgemeiner Rechtsanwalt zum Fachanwalt werden.
Möchte sich ein Rechtsanwalt beispielsweise auf das Gebiet Familienrecht spezialisieren, muss er die Bearbeitung von mindestens 120 Fällen bei der Rechtsanwaltskammer vorweisen. Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle ist abhängig vom gewählten Fachgebiet und kann bei der Rechtsanwaltskammer in Erfahrung gebracht werden.
Verliehen wird der Titel Fachanwalt durch die zuständige Kammer, wenn der Fachausschuss die nachgewiesenen Leistungen anerkannt und der Rechtsanwalt die schriftlichen Prüfungen bestanden hat. Mit der Anerkennung geht der Anwalt auch die Verpflichtung ein, sich regelmäßig auf dem Fachgebiet durch Kurse weiterzubilden oder in seinem Fachbereich zu dozieren. Die Fortbildung muss einmal im Jahr bei der Rechtsanwaltskammer vorgelegt werden. Passiert das nicht, kann die Zulassung als Fachanwalt wieder entzogen werden.