Wohngebäude und Hausrat: Versichern ist freiwillig
Während bis 1994 noch in einigen Bundesländern die Pflicht bestand, das in Eigentum stehende Wohngebäude zumindest gegen Feuer zu versichern, bleibt diese Entscheidung heute dem Eigentümer selbst überlassen.
Inwiefern eine Wohngebäudeversicherung als sinnvoll erachtet wird, obliegt somit der alleinigen Betrachtungsweise des Eigentümers. Der Versicherungsschutz umfasst die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und mitunter auch deren Instandhaltung. Durch Naturgewalten verursachte Schadensfälle, etwa ein Brand nach einem Blitzschlag oder Sturmschäden, werden bis zu einer bestimmten Höhe abgedeckt. Abhängig ist diese vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Auch Rohrbrüche werden hier eingeordnet, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Den Hausrat versichern nicht allein Haus- oder Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter. Versicherungsnehmer möchten sich so vor entstehenden Kosten bei Sachschäden im Haushalt schützen. Üblicherweise betrifft es alle beweglichen Gegenstände, die sich im Eigentum des Bewohners und in seinen Innenräumen befinden. Erfasst werden also nicht ausschließlich besonders kostspielige Objekte. Da es sich um Sachen handelt, die mit Gebäude oder Grundstück nicht fest verbunden sind, kommen als mögliche Ursachen im Schadensfall auch Diebstahl und Vandalismus zum Zuge. Im Falle von Naturgewalten findet bei einer solchen Versicherungsart in der Regel keine grundsätzliche Gewährleistung statt.